Bei Streitigkeiten mit Banken wegen der Kreditkartenabrechnung hat das Amtsgericht München die Rechte der Verbraucher gestärkt. Nach einem nun veröffentlichten Urteil muss die Bank im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kunde die von ihm bestrittenen Kreditkartengeschäfte wirklich getätigt hat.
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